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BVerwG, 01.03.1960 - I C 40.59 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erlöschen der deutschen Staatsangehörigkeit - Rückwirkender Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Gefährdung der inneren Sicherheit eines Staates - Recht auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch einen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LVG Arnsberg, 27.06.1958 - 3 K 1/58
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1958 - II A 932/58
- BVerwG, 01.03.1960 - I C 40.59
Papierfundstellen
- NJW 1960, 1266
- DVBl 1960, 600
- DÖV 1960, 382
Wird zitiert von ... (7)
- KG, 01.09.1981 - 1 W 3909/80 Die Folgerung, daß die Normen der Europäischen Menschenrechtskonvention als deutsches innerstaatliches Recht nur den Rang einfachen Bundesrechts haben, und damit nicht "gesetzesfest« sind, wird demgemäß in Rechtsprechung und Literatur überwiegend vertreten (vgl. zum Beispiel BGHSt 21, 81, 84 - allerdings unter fälschlichem Hinweis auf BGH NJW 1966, 726; OLG Bremen NJW 1960, 1266; OLG Koblenz NJW 1972, 404;… Maunz/Dürig, aaO Rdn. 58, 59;… Schmidt-Bleibtreu/Klein, aaO;… Hesse, aaO;… Menzel/Ipsen, Völkerrecht 2. Aufl. S. 69; a.A wohl Menzel, DÖV 1970, 512 ff;… ferner Echterhölter, aaO S. 691 ff;… Guradze, aaO Einl. § 5;… vgl. ferner die eingehende Übersicht bei Menzel in Festschrift für Paul Guggenheim S. 573 ff).
- BVerwG, 17.04.1964 - VII C 79.61
Genehmigung für eine weitere Verkehrslinie durch Antrag eines Unternehmers i.R.d. …
Diese Rechtsprechung beruht, wie der Senat auch in seinem Urteil vom 1. April 1960 - BVerwG VII C 16.59 - (DVBl. 1960 S. 600) ausgeführt hat, auf der Erwägung, daß die Verpflichtung der Verkehrsbehörde, die Interessen des öffentlichen Verkehrs wahrzunehmen, auch koordinierende Funktionen umfaßt. - BVerwG, 25.10.1962 - I C 1.61
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Danach entfällt der Anspruch auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht bei kleineren Verstößen gegen die Rechtsordnung, wohl aber bei solchen Verbrechen oder Vorgehen, die erkennen lassen, daß der Täter die Grundlagen der staatlichen Rechtsordnung gefährdet (Urteil vom 1. März 1960, DÖV 1960 S. 382 = NJW 1960 S. 1266 = DVBl. 1960 S. 600).
- BVerwG, 16.03.1961 - I B 36.60
Rechtsanspruch auf Einbürgerung auf Grund eines Vertriebenenausweises - …
Wie der Senat bereits in demUrteil vom 1. März 1960 - BVerwG I C 40.59 - (NJW 1960 S. 1266 = DVBl. 1960 S. 600) entschieden hat, liegt eine Gefährdung der inneren Sicherheit des Bundes oder eines deutschen Landes nicht nur dann vor, wenn es um die verfassungsmäßige Ordnung geht. - BVerwG, 21.04.1960 - I C 109.58
Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit aufgrund des Anschlusses des …
Wie der Senat in seinem.Urteil vom 1. März 1960 - BVerwG I C 40.59 - ausgeführt hat, ergibt sich aus Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Vorschrift, daß der Anspruch auf Wiedererwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zwar nicht schlechthin bei Verstößen gegen die Rechtsordnung entfällt, wohl aber bei solchen Verbrechen oder Vergehen, die nach Art oder Zahl erkennen lassen, daß der Täter die Grundlagen der staatlichen Rechtsordnung gefährdet. - BVerwG, 13.07.1961 - I C 103.59
Versagung des Wiedererwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit wegen Gefährdung …
Kleinere Verstöße gegen die Rechtsordnung genügen nicht, wohl aber Verbrechen und Vergehen, die ihrer Art oder Zahl nach erkennen lassen, daß der Täter die Grundlagen der staatlichen Rechtsordnung gefährdet (Urteile des erkennenden Senats vom 1. März 1960 [NJW 1960 S. 1266 [BVerwG 01.03.1960 - I C 40/59] = DVBl. 1960 S. 600 = DÖV 1960 S. 382 [BVerwG 01.03.1960 - I C 40/59]] und vom 21. April 1960 - BVerwG I C 109.58 -). - BVerwG, 06.02.1961 - I B 153.60
Verweigerung des deutschen Staatsangehörigkeitsausweises aufgrund von Vorstrafen …
Wie der Senatim Urteil vom 1. März 1960 - BVerwG I C 40.59 - (NJW 1960 S. 1266) ausgeführt hat, entfällt hiernach der Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zwar nicht bei kleineren Verstoßen gegen die Rechts Ordnung, wohl aber bei solchen Verbrechen oder Vergehen, die nach ihrer Art oder Zahl erkennen lassen, daß der Täter die Grundlagen der Rechtsordnung gefährdet.